Die Selbstanzeige im schweizerischen Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht der Schweiz kennt keine einheitliche Regelung der Selbstanzeige. Die einzelnen Bestimmungen sind je nach Steuerart in den einzelnen Steuergesetzen oder im Bundesgesetz vom 22. 3. 1974 über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) enthalten. Im Bereich der direkten SteuernEinkommen- und Vermögensteuern natürlicher Personen, Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen. hat der Gesetzgeber die straflose Selbstanzeige erst per 1. 1. 2010 eingeführt. Mit der Einführung der...