Bei Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen ist die Summe der strafbestimmenden Wertbeträge aller in die Zuständigkeit derselben Finanzstrafbehörde fallenden Finanzvergehen für die gerichtliche Zuständigkeit maßgeblich. Daher kommt der richtigen Beurteilung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde entscheidende Bedeutung zu.