Schaden und Schädigungsvorsatz beim Kredit- und Anlagebetrug

Die Schadensfeststellung und Schadensberechnung beim Kredit- und Anlagebetrug sorgen regelmäßig für besondere Schwierigkeiten. Die Problematik besteht vor allem im relevanten Zeitpunkt der Beurteilung des Schadens, da sich vielfach erst einige Zeit nach der Vermögensverfügung zeigt, ob ein Schaden tatsächlich eingetreten und wie hoch dieser Schaden ist. Im Mai 2014 legte der OGH in einer durchaus grundsätzlich angelegten Entscheidung einige Eckpunkte fest.OGH 27. 5. 2014, 15 Os 41/14i.