Seit 1. 1. 2015 kommt auch den Parteien eines Strafverfahrens das Recht zu, aus Anlass eines gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Gerichts erhobenen Rechtsmittels beim VfGH die Aufhebung eines verfassungswidrigen Gesetzes oder einer gesetzeswidrigen Verordnung zu beantragen. Der BeitragDie Autoren danken Herrn RAA Mag Dietmar Bachmann und Herrn RAA Mag Markus Machan für ihre wertvolle Unterstützung. setzt sich mit den Voraussetzungen dieses sog Parteiantrags auf Normenkontrolle (oft als „Gesetzesbeschwerde“ bezeichnet) auseinander und beleuchtet insb, wer zum Kreis der antragsberechtigten Personen zählt und welche Rechtsmittel anlassgebend für den Parteiantrag sind. Ebenso wird die Frage der Zulässigkeit des Parteiantrags im Ermittlungsverfahren besprochen.