Mit Oktober 2005 schloss der Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH mit seiner Ehefrau ein Scheindienstverhältnis mit der GmbH als Dienstgeber ab, insb vor dem Hintergrund, dass die Ehefrau „versichert“ ist und der Progressionseffekt bei der Einkommensteuer genützt werden kann. Dieses Dienstverhältnis wurde vereinbarungsgemäß jedoch nicht gelebt, sodass das Gehalt ohne zugrunde liegende Leistung der Ehefrau an diese ausbezahlt wurde. Die ausbezahlten Nettogehälter wurden für...