Aufgrund der äußerst engen Auslegung und Behandlung des § 29 FinStrG als Ausnahmeregelung durch die Höchstgerichte führen zahlreiche Selbstanzeigen nicht zum gewünschten Ziel, nämlich der Strafbefreiung. Die folgende Checkliste soll dazu dienen, die häufigsten Fehler zu vermeiden, sie ersetzt jedoch keinesfalls die detaillierte Auseinandersetzung mit dem Einzelfall. Zur Vertiefung sei insb Schrottmeyer, Selbstanzeige nach § 29 FinStrG2 (2012) empfohlen (in Klammern gesetzte Randziffernverweise...