Das Anrechnungsrecht ist in seinen Grundzügen bereits in der Fassung des ABGB aus dem Jahr 1811 geregelt. Es wurde jedoch mehrfach punktuell geändert. Dies hat dazu geführt, dass das Anrechnungsrecht – auch für auf diesem Gebiet laufend tätige Juristen – schwer durchschaubar und teilweise auch nicht mehr zeitgemäß ist.Welser, Die Reform des österreichischen Erbrechts, 17. ÖJT Band II/1 (2009) 121 mwN. Im Folgenden sollen drei besonders kritische Anrechnungsthemen beleuchtet und diesbezügliche...