In Deutschland hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch eine indirekte Ungleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern – insb aufgrund unterschiedlicher Ansprüche auf Betreuungsunterhalt für den betreuenden Elternteil – verfassungswidrig ist, zu einer Novellierung des Ehegatten Unterhalts geführt. Auch die vergleichbaren österreichischen Regelungen sind aus verfassungsrechtlicher Sicht höchst bedenklich.