Strenger Maßstab bei Beurteilung der Durchsetzung des Erbrechts im Ausland
Bei der Beurteilung, ob die Durchsetzung des Erbrechts im Ausland unmöglich ist, ist ein strenger Maßstab anzulegen. Nur in
besonderen Ausnahmefällen soll es zu einer Abhandlung in Österreich kommen.