Hilfe für bedürftige Menschen wird in Form geschlossener oder offener Sozialhilfe geleistet. Die geschlossene Sozialhilfe ist die Leistung sozialer Hilfe durch Aufnahme in Heimen und anderen Einrichtungen; unter offener Sozialhilfe versteht man die Leistung sozialer Hilfe in Privathaushalten.Pfeil, Österreichisches Sozialhilferecht (1989) 472; vgl Pfeil, Ein (zu?) teures Heim, DRdA 1994, 174 (179). Dazwischen gibt es eine Reihe verschiedener Formen der Hilfeleistungen, deren Zuordnung oft...