In der vorliegenden (Zwischen-)Entscheidung zu einem auch bereits aus der Tagespresse bekannten Anlassfall geht der 7. Senat – nach dem bisherigen Meinungsstand in der österreichischen Literatur überraschend – von einem unbedingten Vorrang der Prospekthaftung gegenüber dem Verbot der Einlagenrückgewähr und der Lehre von der „fehlerhaften Gesellschaft“ aus. Angesichts der offenkundigen Defizite der Entscheidungsbegründung, insbesondere auch der vollständigen Außerachtlassung der unionsrechtlichen...