Die Ansässigkeitsbescheinigung und die Erfüllung der Verpflichtungen als Zahlstelle im EU-Quellensteuergesetz

Der Oberste Gerichtshof entschied am 5.8.2009, dass auch bei Wohnsitzverlegungen in Drittstaaten nach dem 1.1.2004 bei bereits zuvor bestehenden Vertragsbeziehungen eine Ansässigkeitsbescheinigung vorzulegen ist, um EU-quellensteuerbefreit zu sein. Zudem hielt der Gerichtshof fest, dass die Gesetzesbestimmungen des EU-QuStG einer nachträglichen Einhebung von EU-Quellensteuer durch die Zahlstelle entgegenstehen OGH 5.8.2009, 6 Ob 86/09d, ÖBA 2010, 394.. Dieses Urteil wirft unionsrechtliche...