Aufsichtsrechtliches Risiko der österreichischen Bankkonzerne

Das aufsichtsrechtliche Risiko wird durch das Bankwesengesetz (BWG) definiert und beinhaltet das Kredit- und das Marktrisiko (inklusive Abwicklungsrisiko) sowie das Operationelle Risiko. Dieses wird den vorhandenen Eigenmitteln gegenübergestellt und daraus ergibt sich als Differenz ein Risikopuffer, der sogenannte Eigenmittelüberschuß. Es soll eine Aussage über die Risikosituation getroffen werden, die einerseits das Kreditinstitut in einer isolierten Betrachtung (z.B. Erste Bank AG) und...