Der Einfluß von Streßtests auf den Value-at-Risk

Um das Risiko für Investoren zu beschränken, unterliegen österreichische Kapitalanlagegesellschaften gewissen gesetzlichen Rahmenbedingungen. So müssen Kapitalanlagegesellschaften in Österreich beispielsweise den maximalen Verlust, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit einer gewissen Eintrittswahrscheinlichkeit auftritt, regelmäßig an die Finanzmarktaufsicht berichten. Zusätzlich zu diesem Value-at-Risk sind Kapitalanlagegesellschaften verpflichtet, sogenannte Krisentests durchzuführen...