Die Umsetzung der Akquisitionsrichtlinie in das österreichische Bankwesengesetz

Mit dem BGBl I 2009/22 wurde das BWG in Umsetzung der „Akquisitionsrichtlinie“ in wesentlichen Teilen des IV. Abschnitts (Eigentümerbestimmungen und Bewilligungen) geändert. Der § 20 BWG wurde dabei grundlegend umgestaltet und durch die §§ 20a und b BWG ergänzt. Die Einzelheiten des Verfahrens, das nunmehr umfassender geregelt ist, wurden zu Zwecken der Übersichtlichkeit in § 20a BWG normiert; die Beurteilungskriterien für das Verfahren sind dem § 20b BWG zu entnehmen. Die Akquisitionsrichtlinie...