Pflichten und Haftung im arbeitsteiligen Vertrieb von Finanzprodukten

Ein arbeitsteiliger Vertrieb von Finanzprodukten ist wünschenswert und zulässig. Dieser darf auch nach Umsetzung der MiFID weiterhin auf der Basis eines provisionsgetriebenen Vertriebmodells erfolgen, das allerdings für den Kunden transparent zu gestalten ist. Im Interesse der Funktionsfähigkeit eines arbeitsteiligen Vertriebs sind redundante Pflichtendoppelungen für Wertpapierdienstleister zu vermeiden und klare Zuordnungen hinsichtlich der ihnen auferlegten Verantwortlichkeiten zu treffen...