Verletzung der Geldwäschereibestimmungen (§§ 40 ff BWG)

Ein Kriminalfall, dessen zivilistische Nachwehen derzeit die Gerichte beschäftigen, gibt Anlaß, sich mit einer Rechtsfrage zu befassen, die der OGH – so die These der folgenden Überlegungen – bisher nicht adäquat beantwortet hat. Es geht hierbei um die Frage, inwieweit den §§ 40 ff BWG, in welchen die Pflichten der Kreditinstitute zum Zwecke der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung näher geregelt werden, der Charakter von Schutzgesetzen zukommt, sodaß ein Kreditinstitut...