Geldwäschebekämpfung in Österreich

Das Aufgabengebiet der Geldwäschebekämpfung hat sich über die Jahre hinweg stetig ausgedehnt. Speziell wurde der Arbeitsbereich des Geldwäschebeauftragten mit der 3. EU-Geldwäscherichtlinie um einige zusätzliche Aufgaben erweitert, die es erforderlich machen, Prozesse, Anweisungen, IT-Systeme, Schulungen, etc. neu zu überdenken und risikoorientiert anzupassen. Ein Mehr an Regelungen und Vorschriften bedeutet jedoch nicht unbedingt eine Verbesserung der Geldwäschebekämpfung. Dieser Artikel...