Zur Freistellungsverpflichtung gemäß § 9 Abs 3 nF BTVG

Kreditinstitute, die Bauträger finanzieren, trifft gemäß § 9 Abs 3 BTVG die Verpflichtung, zugunsten des Erwerbers die Freistellung der Liegenschaft von der Hypothek mit dem Bauträger zu vereinbaren. Nach der im Jahr 2008 erfolgten Novellierung dieser Bestimmung stellt sich die Frage, wie weit die Freistellungsverpflichtung der Bank reicht. Der vorliegende Beitrag argumentiert für eine Lösung, welche die Freistellungsverpflichtung über den Gesetzeswortlaut hinaus, aber ohne den Schutz des...