Die Lehrwerkstätten-Förderung des AMS

Das Arbeitsmarktservice hat gemäß § 34 Arbeitsmarktservicegesetz ein Sonderprogramm zur Förderung zusätzlicher Lehrstellen in Lehrwerkstätten beschlossen. Lehrwerkstätten sind Werkstätten, die der Ausbildung von Lehrlingen dienen und räumlich von der Produktionsstätte getrennt sind. Die Führung der Lehrwerkstätte muß derart gestaltet sein, daß die entsprechende Praxisnähe gewahrt bleibt.