EuGH: Schadenersatzbeschränkungen verstoßen gegen Gleichbehandlungsrichtlinie

Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 22. 4. 1997 (Rs. C-180/95 Nils Draehmpaehl) klargestellt, daß die Artikel 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG (Gleichbehandlungsrichtlinie) einer innerstaatlichen gesetzlichen Regelung entgegenstehen, die für den Anspruch auf Schadenersatz wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes bei der Einstellung die Voraussetzung des Verschuldens aufstellt. Auch eine Regelung, die den Schadenersatz, den ein Bewerber verlangen...