Betriebsübung, neueintretende Mitarbeiter und Inhaltsänderung

Mit zahlreichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Betriebsübung hatte sich der Oberste Gerichtshof jüngst (8 Ob A 145/97 z vom 10. Juli 1997) zu beschäftigen. Die „Rosinentheorie" (SZ 66/47) wird neuerlich abgelehnt; neueintretende Mitarbeiter sind an den Inhalt einer Betriebsübung auch dann gebunden, wenn sie davon nicht ausdrücklich in Kenntnis gesetzt wurden, sich diese aber hätten verschaffen können. Eine Änderung einer Betriebsübung kann auch dadurch erfolgen, daß die Mitarbeiter...