Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung bei Beendigung von Dienstverhältnissen

Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses - auf welche Art auch immer - besteht meist noch ein Anspruch auf Urlaub, d. h., daß der Urlaub oder Teile des Urlaubs noch nicht verbraucht sind. In solchen Fällen kann der nicht verbrauchte Urlaub nur in Geld abgegolten werden. In wenigen gewissen Fällen gibt es überhaupt keine Abgeltung (siehe unten). Die rechtliche Grundlage zu diesen Fragen findet sich im Urlaubsgesetz 1976, BGBl. Nr. 390/1976 i. d. F. BGBl. Nr. 832/1995. Aufgrund gesetzlicher...