Entgeltfreie Dienstzeiten und Abfertigung

In regelmäßigen Abständen wird der Versuch unternommen, dogmatisch zu begründen, daß entgeltfreie Zeiten - sei es auf Grund einer echten Karenzierung, sei es nach dem Verlust des Entgeltfortzahlungsanspruches im Krankenstand - für die Anwartschaften dienstzeitabhängiger Ansprüche nicht zu berücksichtigen seien. In zwei jüngeren Entscheidungen hat aber der OGH seine bisherige Position zu dieser Frage nicht verlassen und einmal mehr bestätigt, daß das Dienstverhältnis - zumindest für die Bemessung der Abfertigung - auch bei zeitweiligem Entgeltverlust zur Gänze durchzurechnen ist.