Der leitende Angestellte in der Insolvenz-Entgeltsicherung

Das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz BGBl. Nr. 342/1977 begründet einen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld für Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und ihre Hinterbliebenen sowie deren Rechtsnachfolger von Todes wegen bei Vorliegen bestimmter Anknüpfungstatbestände. Im Mittelpunkt der Anspruchsberechtigung steht der Arbeitnehmerbegriff des Arbeitsvertragsrechtes. Zweck der Insolvenz-Entgeltsicherung ist die Abgeltung des Entgeltausfalles, der durch die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers...