Beitragspflicht für arbeitsrechtlich nicht gebührende Sonderzahlungen

Der VwGH spricht in seinem Erkenntnis vom 17. 10. 1996 ausdrücklich aus, daß er der Auffassung des OGH, Sonderzahlungen seien eine Form aperiodischen Entgelts, das für Zeiten, in denen kein Entgeltanspruch bestehe (etwa nach Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruches im Falle der Krankheit gemäß § 8 Abs. 1 AngG bzw. § 2 Abs. 1 EFZG), regelmäßig nicht gebühre, sofern nicht ein Kollektivvertrag Gegenteiliges anordne, in dieser Allgemeinheit nicht folgen könne. Er verweist zunächst darauf...