Befristetes Dienstverhältnis und Mutterschutz

Ursprünglich gab es im Zusammenhang mit dem Mutterschutzgesetz bei Abschluß von befristeten Dienstverhältnissen keinen Kündigungsschutz. Eine Änderung brachte das arbeitsrechtliche Begleitgesetz, BGBl. 833/1992. Dadurch wurde in das Mutterschutzgesetz der § 10 a eingefügt. Nach dessen Abs. 1 wird der Ablauf eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Dienstverhältnisses von der Meldung der Schwangerschaft bis zu dem Beginn des Beschäftigungsverbotes nach § 3 Abs. 1 oder dem Beginn eines auf...