• 1. Voraussetzung der Integritätsabgeltung ist die Verletzung von Arbeitnehmerschutzvor schriften. Darunter sind alle Normen
des österreichischen Arbeitnehmerschutzes zu verstehen; d. h. nicht das gesamte Arbeitsrecht in seiner Funktion als Schutzrecht
des Arbeitnehmers, sondern bloß diejenigen öffentlich-rechtlichen Arbeitsrechtsnormen, die dem Schutz des Lebens, der Gesundheit
und der Sittlichkeit im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung dienen, auf unmittelbaren staatlichen Eingriffen
basieren und typischerweise als Sanktion die Verwaltungsstrafe vorsehen.
• 2. Entscheidende Kriterien für die Beurteilung des Vorliegens der groben Fahrlässigkeit als weitere Voraussetzung sind nicht
die Zahl der übertretenen Vorschriften, sondern die Schwere der Sorgfaltsverstöße und die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts.
Dabei ist im wesentlichen zu prüfen, ob ganz einfache und naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden.