• 1. Die Vereinbarung, die zuletzt gewährte Prämie sei zurückzuzahlen, sofern der Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses durch ihn selbst innerhalb eines Jahres einen Posten im Speditions- und (oder) Transportgewerbe annehme, sich an einem Speditions- und (oder) Transportgewerbe beteilige oder selbst ein solches ausübe, verstößt nicht gegen § 16 AngG.