Zulässigkeit von Entgeltvereinbarungen

• 1. Besteht keine lohngestaltende Vorschrift, dann ist nahezu jede Entgeltvereinbarung zulässig,auch wenn das solcherart vereinbarte Entgelt nicht angemessen i. S. d. § 1152 ABGB sein sollte. Die Grenze bildet die Sittenwidrigkeit beispielsweise wegen Lohnwuchers gemäß § 879 Abs. 1 ABGB.