Wiedereinstellungsanspruch nach Fast-Konkurs?

(AFP) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel hat erstmals einer Arbeiterin einen Anspruch auf Wiedereinstellung zugesprochen, weil ihr schon fast stillgelegter Betrieb unerwartet doch noch von einem Käufer fortgeführt wurde. Ein solcher Anspruch kann entstehen, wenn der ursprüngliche Kündigungsgrund noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wegfällt, urteilte das BAG in Kassel (2 AZR 160/96).