Der freie Dienstnehmer als gewerberechtlicher Geschäftsführer?

In der Praxis taucht vor allem bei Gesellschaftsgründungen vielfach das Problem der gewerberechtlichen Geschäftsführung auf, wenn keiner der Gesellschafter die Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes mitbringt. Juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechtes sowie eingetragene Erwerbsgesellschaften können Gewerbe ausüben, müssen jedoch einen Geschäftsführer bestellt haben.