Kündigungen erst nach endgültigem Stillegungsbeschluß

(AFP) - Die geplante Stillegung eines Betriebes rechtfertigt erst dann die Entlassung der Arbeitnehmer, wenn sie endgültig beschlossen ist. Die Entlassungen sind besonders dann unwirksam, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung noch mit anderen Unternehmen über eine mögliche Übernahme verhandelt wird, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied (2 AZR 477/95).