Ist der Masseverwalter neuer Arbeitgeber?

Anlaß der folgenden Ausführungen ist die Entscheidung OGH 4. 9. 1996, 9 Ob A 2095/96 (ASoK 1997, 61), der nachfolgender Sachverhalt zugrunde liegt: Die Klägerin, die als Arbeiterin beschäftigt war, trat gegenüber dem Masseverwalter gemäß § 25 KO nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers (berechtigt) vorzeitig aus. Zeitlich unmittelbar anschließend schloß die Klägerin mit dem Masseverwalter einen neuerlichen Arbeitsvertrag ab und wurde für die Konkursmasse...