Mitbestimmung bei der Arbeitszeitverteilung

Die Änderung der Ladenöffnungszeiten bewirkt insbesondere in Handelsbetrieben auch eine Änderung der Verteilung der Arbeitszeit. In diesem Zusammenhang werden bisweilen auch Lohnfragen wie z. B. Zuschläge für die Arbeit nach 18.00 Uhr in Betriebsvereinbarungen geregelt oder zumindest Forderungen nach einer diesbezüglichen Regelung an den Arbeitgeber herangetragen. Im folgenden wird untersucht, ob auch für Lohnfragen im Zusammenhang mit der Arbeitszeitverteilung ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht...