Umsetzung der EU-Richtlinie über Jugendarbeitsschutz

Als EU-Mitgliedstaat hätte Österreich die Richtlinie 94/33/EG des Rates über den Jugendarbeitsschutz bis 22. Juni 1996 umsetzen müssen. Das ist bislang nicht geschehen. Da diese Richtlinie hoffentlich in den nächsten Monaten umgesetzt wird, sollen hier die geplanten Änderungen - wie sie im zur Begutachtung ausgesandten Entwurf enthalten sind - kurz dargestellt werden. Durch die Umsetzung dieser Richtlinie muß das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (KJBG), BGBl...