Krankenschein und Krankenscheingebühr

Durch das Sozialrechtsänderungsgesetz - SRÄG - 1996 (BGBl. Nr. 411/1996) wurde mit Wirksamkeit vom 1. 1. 1997 eine Art Selbstbehalt durch eine Krankenscheingebühr von 50 S eingeführt, die der Dienstgeber einzuheben hat. Eine Krankenscheingebühr - in der Höhe von 5 S und in Wertmarken zu entrichten - kannte das ASVG bereits in der Zeit vom Jänner 1959 bis zum März 1960. Vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger wurde in der Absicht, die Administration der Krankenscheingebühr für die...