Unsicherheiten in der Rechtsprechung zur sogenannten Mitarbeiterschutzklausel

Die Übernahme von Mitarbeitern (Arbeitnehmern, sogenannten freien Mitarbeitern) eines Konkurrenten kann eine brisante Angelegenheit sein. Besonders konfliktträchtig ist die Konstellation dann, wenn der Übernehmer selbst ein ehemaliger Arbeitnehmer des nunmehrigen Konkurrenten ist, zumal er dadurch über Insiderkenntnisse betreffend die Qualität seiner früheren Kollegenschaft verfügen wird und besonders gezielt vorgehen könnte.