Der Aufsichtsrat und M&A-Transaktionen

M&A-Transaktionen gehören für viele Unternehmen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zur Unternehmensstrategie. Fälle fehlgeschlagener Unternehmenserwerbe haben gezeigt, dass die Anforderungen, die an die Beteiligten gestellt werden, nicht unterschätzt werden dürfen. Es gibt viele Transaktionsrisiken; etwa können Verbindlichkeiten, sonstige Verpflichtungen und Haftungen beim Unternehmenserwerb übersehen oder falsch bewertet werden, Vermögenswerte nicht oder weniger werthaltig sein oder sich erwartete Synergieeffekte nicht einstellen. Diesbezügliche Sorgfaltspflichten treffen nicht nur die Geschäftsführung, sondern auch den Aufsichtsrat.