Rechtsanwalt Dr. Thomas Zottl im Gespräch über die Hauptversammlung als Höhepunkt des juristischen Geschäftsjahres, über gesetzliche Regeln für den Aufsichtsrat ohne rechtliche Konsequenzen, über den bedauerlichen Verlust an Spontanität bei der Wahl von Aufsichtsräten und über die allzu große Nähe der meisten Aufsichtsräte zum Großaktionär.