Wenn der Verdacht von Unregelmäßigkeiten besteht, kann bei Gericht eine sogenannte Sonderprüfung beantrag werden. In seiner jüngsten Entscheidung zum Privatstiftungsrecht musste sich der OGH mit diesem Thema auseinandersetzen. Anlass genug, um auch hier etwas näher auf diese wichtige Kontrolleinrichtung einzugehen.