Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat im Sommer entschieden, dass ein Vorstandsmitglied, seine Zustimmung vorausgesetzt, vom Aufsichtsrat vorzeitig abberufen und dann für eine ganze Funktionsperiode wiederbestellt werden kann. Durch diesen – man könnte auf den ersten Blick meinen: – „Trick“ kann sich ein Aufsichtsrat, dessen Umbesetzung bevorsteht, einen nicht unwesentlichen und fortdauernden Einfluss auf die Aktiengesellschaft sichern. Diese Entscheidung ist auch aus österreichischer...