Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat im Sommer entschieden, dass ein Vorstandsmitglied, seine Zustimmung vorausgesetzt, vom Aufsichtsrat vorzeitig abberufen und dann für eine ganze Funktionsperiode wiederbestellt werden kann. Durch diesen – man könnte auf den ersten Blick meinen: – „Trick“ kann sich ein Aufsichtsrat, dessen Umbesetzung bevorsteht, einen nicht unwesentlichen und fortdauernden Einfluss auf die Aktiengesellschaft sichern. Diese Entscheidung ist auch aus österreichischer...