Der Gesellschafter als Verbraucher im Schiedsverfahren

In der Entscheidung vom 19. 4. 2012, 6 Ob 42/12p, hatte sich der OGH unter anderem mit der objektiven Schiedsfähigkeit von GmbH-rechtlichen Beschlussmängelstreitigkeiten gemäß §§ 41 ff. GmbHG auseinanderzusetzen, unterließ es allerdings, zur Verbrauchereigenschaft eines Gesellschafters im Sinne des § 617 ZPO Stellung zu nehmen, womit der seit Jahren bestehenden Unsicherheit in der schieds- und gesellschaftsrechtlichen Praxis ein Ende gesetzt gewesen wäre.