Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011), BGBl. I Nr. 111/2010, wurde die Neuregelung des § 11 Abs. 1 Z 4 KStG eingeführt, dass ab 1. 1. 2011 Fremdkapitalzinsen in Zusammenhang mit Beteiligungserwerben im Konzern nicht mehr abzugsfähig sind. Dies gilt auch für „Altverbindlichkeiten“, die vor dem 1. 1. 2011 eingegangen wurden. In zahlreichen literarischen Beiträgen wurden verfassungsrechtliche Bedenken geäußert:Vgl. Wolf/Kauba, Neues Zinsabzugsverbot verfassungswidrig? SWK 17/18/2011, S 704; Marchgraber, Die Einschränkung des Fremdkapitalzinsabzugs bei konzerninternen Beteiligungserwerben auf dem Prüfstand, SWK 14/2011, S 608 (S 614 ff.); Lehner, Fremdfinanzierung von Beteiligungen ab 2011 – Kommentar zu § 11 Abs 1 Z 4 KStG, GES 2011, 121 (132 f.); Haider, Überblick zum und Würdigung des § 11 Abs 1 Z 4 KStG neu, taxlex 2011, 245 (247 ff.). Ein Fall zu diesem Themenkreis wurde nunmehr vom VfGH entschieden, dieser hat allerdings die Regelung als in der Änderungskompetenz des Steuergesetzgebers stehend und somit als verfassungskonform bestätigt.VfGH 29. 2. 2012, B 945/11.