Neue Benimmregeln für Vorstand und Aufsichtsrat

Heimlich, still und leise und ohne Begutachtungsverfahren hat die Bundesregierung im Rahmen des Sparpakets 2012 neue Verhaltensregeln für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder (börsenotierter) Aktiengesellschaften beschlossen.RV 1685 BlgNR 24. GP, 8. So soll es zukünftig eine zweijährige Cooling-off-Phase für den Wechsel von Vorständen in den Aufsichtsrat geben. Weiters sollen die Gesamtbezüge von Vorständen einzeln veröffentlicht und bei der Besetzung des Aufsichtsrats Aspekte der Diversität...