Dr. Sonja Bydlinski, Leiterin der Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Justizministerium, beschreibt, was durch die geplante EU-Verordnung zur Abschlussprüfung auf die unternehmensinterne Aufsicht zukommt und warum das EU-Konzept mit dem österreichischen nicht ohne Weiteres vereinbar ist. Der österreichische Gesetzgeber wartet vorerst mit Initiativen auf diesem Gebiet zu.