Mit Mitteilung vom 29. 9. 2011 hat die EU-Kommission die Niederlande förmlich dazu aufgefordert, die nationalen Vorschriften hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Aufsichtsräten in Einklang mit dem Unionsrecht zu bringen. In den Niederlanden müssen sich Aufsichtsräte umsatzsteuerlich nicht registrieren lassen, sofern sie in nicht mehr als vier Aufsichtsräten tätig sind. Nach Auffassung der EU-Kommission qualifiziert sich die Tätigkeit von Aufsichtsräten unabhängig vom Ausmaß...