Die neue Vermögenszuwachssteuer

Einen zentralen Punkt des Budgetbegleitgesetzes 2011 stellt die sog. Vermögenszuwachssteuer dar. Bisher wurden im Wesentlichen nur laufende Erträge aus Einlagen und Wertpapieren besteuert (Veräußerungsgewinne, wenn die Wertpapiere kürzer als ein Jahr gehalten wurden, bzw. die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft mindestens 1 % betrug). In der Folge sollen die wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Auswirkungen und Effekte der Steuer auf den Wertzuwachs, soweit bereits abschätzbar und ersichtlich, in ihrem systematischen und teleologischen Umfeld untersucht und näher analysiert werden.