Im Programm der derzeitigen Bundesregierung ist eine „Weiterentwicklung der Gleichbehandlungsgesetzgebung“ vorgesehen. Dementsprechend wurde mittlerweile eine Novelle zum Gleichbehandlungsrecht im Nationalrat beschlossen. Die Neuerungen werden daher voraussichtlich demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen dargestellt.