Wenngleich der Aufsichtsrat an sich nur eine kontrollierende Funktion ausübt, sind es doch oft seine Mitglieder, die nach außen über die Gesellschaft berichten. Standardfall einer solchen Berichtspflicht ist die Hauptversammlung, die vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats bzw. dessen Stellvertreter geleitet wird. Aber auch in Krisensituationen, wie etwa im Fall eines Konfliktes zwischen der Gesellschaft und ihrem Vorstand, sind es die Aufsichtsratsmitglieder, die an die Öffentlichkeit treten...